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   LG Essen, 18.04.1996 - 18 O 522/93   

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https://dejure.org/1996,19069
LG Essen, 18.04.1996 - 18 O 522/93 (https://dejure.org/1996,19069)
LG Essen, Entscheidung vom 18.04.1996 - 18 O 522/93 (https://dejure.org/1996,19069)
LG Essen, Entscheidung vom 18. April 1996 - 18 O 522/93 (https://dejure.org/1996,19069)
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  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 60/84

    Begrenzung der verjährungshemmenden Wirkung von Verhandlungen

    Auszug aus LG Essen, 18.04.1996 - 18 O 522/93
    In der Regel werden solche Verhandlungen über die Bereinigung des gesamten Schadens geführt und nicht etwa auf einen vom Berechtigten konkretisierten Anspruch beschränkt (BGH VersR 85, 1141).

    Wie aus der o. g. Entscheidung des BGH VersR 85, 1141 zu entnehmen ist, werden solche Verhandlungen in aller Regel zur Bereinigung des gesamten Schadens geführt und nicht etwa allein auf vom Berechtigten konkretisierte Ansprüche beschränkt.

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus LG Essen, 18.04.1996 - 18 O 522/93
    Auch Pflegedienste von Angehörigen, wenn sie anstelle von fremden Pflegekräften erbracht werden, sind zu erstatten (BGH NJW 89, 766), nicht aber allein der Zeitaufwand für die Zuwendung dem Kranken gegenüber; es genügt die Möglichkeit, dass sich die Betreuung auf die Verbesserung des Zustandes des Verletzten positiv auswirkt (LG Saarbrücken NJW 88, 2958).
  • LG Saarbrücken, 18.12.1987 - 14 O 117/87
    Auszug aus LG Essen, 18.04.1996 - 18 O 522/93
    Auch Pflegedienste von Angehörigen, wenn sie anstelle von fremden Pflegekräften erbracht werden, sind zu erstatten (BGH NJW 89, 766), nicht aber allein der Zeitaufwand für die Zuwendung dem Kranken gegenüber; es genügt die Möglichkeit, dass sich die Betreuung auf die Verbesserung des Zustandes des Verletzten positiv auswirkt (LG Saarbrücken NJW 88, 2958).
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

    Auszug aus LG Essen, 18.04.1996 - 18 O 522/93
    Gibt der Versicherer eine umfassende positive Entscheidung zum Grunde der geltend gemachten Ansprüche ab, dann entfällt die Schutzfunktion des § 3 Ziffer 3 Satz 3 PflVG, weil nunmehr für den Geschädigten Klarheit besteht, welche Schritte es zur Verwirklichung seiner Ansprüche und zur Verhinderung der Anspruchsverjährung bedarf (BGH VersR 92, 604).
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